Welche Art einer Immobilienfinanzierung für einen Käufer die richtige ist, hängt maßgeblich von seinen persönliche Umständen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab und kann letztendlich nur in einem persönlichen Gespräch mit der Bank geklärt werden.
Dabei legen viele Immobilienkäufer Wert auf eine schnelle Tilgung ihrer Darlehen; wieder andere wollen eine möglichst niedrige monatliche Belastung haben und vereinbaren in dem Zusammenhang ein Darlehen mit Tilgungsaussetzung.
sehen längst nicht alle Kreditinstitute ein Darlehen mit Tilgungsaussetzung positiv. Denn bei einer solchen Finanzierung zahlt der Kreditnehmer lediglich die Zinsen für das Darlehen was zur Folge hat, dass sich die Kreditsumme nicht verringert, da eben keine fortlaufende Tilgung - wie bei einem Annuitätendarlehen z. B. üblich - vereinbart wurde.
Vielmehr fragen sich natürlich die Kreditgeber in dem Zusammenhang, wie und in welchem Zeitrahmen die Schuld zurückgezahlt werden soll, sodass sie den Kreditnehmer verpflichten, parallel zu diesem Darlehen einen Sparplan abzuschließen, aus dessen Summe dann das Darlehen nach einer bestimmten Zeit zumindest teilweise getilgt wird.
Ein solches Finanzierungskonstrukt ist nicht unüblich und kommt in der Regel aber nur bei Immobilienkäufen vor, die überwiegend der Kapitalanlage, also der Vermietung, dienen.
Denn hier hat der Eigentümer der Immobilie zuvorderst ein Interesse daran, dass er seine persönliche Steuerlast minimiert, denn bei vermieteten Immobilien kann er die Zinszahlung steuerlich absetzen. Die Tilgungsleistungen hingegen sind nicht absetzbar, sodass bei diesen Immobilien, Darlehen mit Tilgungsaussetzung, die auch endfällige Darlehen genannt werden, vereinbart werden.
Meist werden Bausparverträge mit einem Vorausdarlehen abgeschlossen, bei denen der Kreditnehmer nur die Zinsen zahlt und parallel dazu den Bausparvertrag bespart.
Alternativ zu einem Bausparvertrag können aber auch Investmentfonds oder Lebensversicherungen abgeschlossen werden, die mit Ablauf dann das Darlehen durch Auszahlung der Versicherungssumme bzw. des Kapitals aus dem Investmentfonds tilgen.
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